Regelwerke
Mindestfristen, Wertgrenzen und Pflichterklärungen je Rechtsrahmen und Land, als datierte Fassungen. Eine laufende Ausschreibung bleibt bei der Fassung, die beim Veröffentlichen galt. Hinweise, kein Rechtsrat; unsichere Werte sind markiert.
Privat (BGB, VOB/B als Vertragsgrundlage möglich)
privat/2000-01-01 · gilt ab 01.01.2000BGB, VOB/B als Vertragsgrundlage; § 13 MiLoG, § 14 AEntG (Haftung für Nachunternehmer); § 257 HGB, § 147 AO
- Mindestfrist
- keine feste
- Wettbewerbsregister
- nicht anwendbar
- Aufbewahrung
- 6 Jahre (§ 257 HGB (Handelsbriefe 6 Jahre); einstellbar)
SektVO (Sektorenauftraggeber)
sektvo/2026-01-01 · gilt ab 01.01.2026SektVO §§ 14 bis 16; Schwellenwerte VO (EU) 2025/2150 (Bau 5.404.000 €, Liefer/Dienst 432.000 €); Wettbewerbsregister für Sektorenauftraggeber ab Schwellenwert
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 25 Tage; Öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren: 30 Tage; Nicht offenes Verfahren: 25 Tage; Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe: 25 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 432.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 8 SektVO)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
UVgO (national, Liefer- und Dienstleistungen)
uvgo/2017-09-02 · gilt ab 02.09.2017 bis 30.06.2026 (nicht aktuell)UVgO 2017 (Bund), § 13 (angemessene Frist), § 14 (Direktauftrag 1.000 €), § 40 (Öffnung durch zwei Vertreter)
- Mindestfrist
- keine feste
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 6 UVgO ohne feste Frist; Vorgabe 3 Jahre ab Zuschlag)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (§ 31 UVgO).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
UVgO (national, Liefer- und Dienstleistungen)
uvgo/2026-07-01 · gilt ab 01.07.2026UVgO 2017 mit VV zu § 55 BHO seit 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz; Abweichende VV vom 10.06.2026): Direktauftrag 50.000 €, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 100.000 €
- Mindestfrist
- keine feste
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 6 UVgO ohne feste Frist; Vorgabe 3 Jahre ab Zuschlag)
- Wertgrenzen
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € netto (Bund, seit 01.07.2026); mit Teilnahmewettbewerb bis zum EU-Schwellenwert
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (§ 31 UVgO).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
VgV (EU, Liefer- und Dienstleistungen)
vgv/2026-07-01 · gilt ab 01.07.2026VgV §§ 15 bis 17, § 20 Abs. 3, § 8 Abs. 4, § 55 (seit 01.07.2026 eine Person mit technischer Sicherung); Schwellenwert 216.000 € (Länder, Kommunen), 140.000 € (oberste Bundesbehörden)
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 25 Tage; Öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren: 30 Tage; Nicht offenes Verfahren: 25 Tage; Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe: 25 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 8 Abs. 4 VgV)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Einheitliche Europäische Eigenerklärung).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
VOB/A Abschnitt 1 (national, Bau)
vob_a_1/2019-03-01 · gilt ab 01.03.2019VOB/A 2019 Abschnitt 1 (BAnz AT 19.02.2019 B2): § 10 (Fristen), § 3a (Wertgrenzen), § 14 (Öffnung), § 20 (Dokumentation); § 6 WRegG
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 10 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 20 VOB/A ohne feste Frist; Vorgabe 3 Jahre ab Zuschlag wie § 8 Abs. 4 VgV, Haushalts- und Archivrecht können länger verlangen)
- Wertgrenzen
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € (übrige Gewerke; Ausbaugewerke 50.000 €, Tief- und Verkehrswegebau 150.000 €), § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019 (unsicher)
Freihändige Vergabe bis 10.000 €, § 3a Abs. 3 VOB/A 2019 (Länder und Bund erhöhen per Erlass) (unsicher) - Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung, sinngemäß Formblatt 124).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
VOB/A Abschnitt 1 (national, Bau) · Berlin
vob_a_1/BE/2026-01-01 · gilt ab 01.01.2026 · unsicherAV zu § 55 LHO Berlin (Datum des Inkrafttretens nicht geprüft)
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 10 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (wie VOB/A Abschnitt 1)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung, sinngemäß Formblatt 124).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
Ich erkläre, die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) einzuhalten.
VOB/A Abschnitt 1 (national, Bau) · Bremen
vob_a_1/HB/2026-10-02 · gilt ab 02.10.2026 bis 31.12.2029Änderung TtVG und Vergabegesetz Bremen, in Kraft 02.10.2026, befristet bis 31.12.2029
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 10 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (wie VOB/A Abschnitt 1)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung, sinngemäß Formblatt 124).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
Ich erkläre, die Tariftreuepflichten nach dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz einzuhalten (Bau ab 10.000 €).
VOB/A Abschnitt 1 (national, Bau) · Nordrhein-Westfalen
vob_a_1/NW/2026-10-01 · gilt ab 01.10.2026VV zu § 55 LHO NRW, Erlass FM vom 21.09.2026 (Landesverwaltung; Kommunen eigene Wertgrenzen nach § 75a GO NRW)
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 10 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (wie VOB/A Abschnitt 1)
- Wertgrenzen
- Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb bis zum EU-Schwellenwert (seit 01.10.2026)
Beschränkte Ausschreibung bis zum EU-Schwellenwert (abgeleitet, prüfen) (unsicher) - Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung, sinngemäß Formblatt 124).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
Ich erkläre, die Pflichten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) einzuhalten, soweit sie für diesen Auftrag gelten.
VOB/A Abschnitt 2 (EU, Bau, oberhalb Schwellenwert)
vob_a_eu/2026-09-08 · gilt ab 08.09.2026VOB/A-EU 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6, verbindlich seit 08.09.2026): § 10a EU, § 10b EU, § 12a EU; § 8 Abs. 4 VgV; § 6 WRegG; Schwellenwert VO (EU) 2025/2152
- Mindestfrist
- alle Verfahren: 25 Tage; Öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren: 30 Tage; Nicht offenes Verfahren: 25 Tage; Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe: 25 Tage
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 8 Abs. 4 VgV: bis Vertragsende, mindestens 3 Jahre ab Zuschlag)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Formblatt 124).
Ich erkläre, dass mein Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch von Nachunternehmern verlangt.
VOB/A Abschnitt 3 (Verteidigung und Sicherheit)
vob_a_vs/2026-09-08 · gilt ab 08.09.2026 · unsicherVOB/A-VS 2026, VSVgV; Mindestfristen je Verfahren (§ 10b VS)
- Mindestfrist
- keine feste
- Wettbewerbsregister
- ab 50.000,00 €
- Aufbewahrung
- 3 Jahre (§ 8 Abs. 4 VgV sinngemäß)
- Pflichterklärungen
- Ich erkläre, dass bei meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 147 GWB vorliegen.